- Vor-Ort-Energieberatung (BAFA)
- Wärmebedarfsberechnung
- Nachweis des Wärmeschutzes nach EnEV
- Planung + Bauleitung von Sanierungsmaßnahmen
- Beratung über Förderprogramme
- Energieausweise
- Bestätigungen für KfW-Kredite
- Energetische Gebäudesanierung
- Energieoptimierte Neubauplanung
- Natürliche Klimatisierung
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Leistungen:

 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hat in 2002 die Wärmeschutzverordnung (WschVO) aus dem Jahre 1994 ersetzt. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz wurden erhöht und mit den Anforderungen an die Versorgungstechnik zusammengefasst. Außerdem sieht die EnEV zum ersten Mal auch Nachrüstpflichten an bestehenden Gebäuden vor: Alte Heizkessel müssen ausgetauscht, obere Geschossdecken und ungedämmte Leitungen nachträglich wärmegedämmt werden, bei Umbaumaßnahmen ist die Verbesserung der energetischen Qualität von Bauteilen vorgeschrieben.

Die EnEV ist in 2007, 2009 und zuletzt in 2014 novelliert worden und wurde im November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Die Notwendigkeit der energetischen Sanierung von bestehenden Immobilien resultiert aber nicht in erster Linie aus den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Vielmehr geht es darum, im Gebäudebestand den Komfort zu erhöhen, Bauschäden (Feuchtigkeit, Schimmelbildung) vorzubeugen, Betriebskosten zu senken (je nach Baualter und Gebäudetyp ist eine Heizkostenreduzierung bis zu 80% möglich). Die Verbesserung des Wärmeschutzes sichert langfristig die Bausubstanz, bei Anlageobjekten werden Leerstände vermieden, Mieteinnahmen auf Dauer gesichert, der Wert der Immobilie steigt.

In einer Vor-Ort-Energieberatung nach Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden nach örtlicher Datenaufnahme und Nachforschungen in alten Bauunterlagen die Bauteile mit ihrem detaillierten Materialaufbau in die Berechnung einbezogen und es wird eine computerunterstützte Bestandsanalyse Ihrer Immobilie sowie ein ausführlicher Report erstellt, mit genauen Angaben über:

Diese neutrale und anbieterunabhängige Untersuchung kann zwecks Ortung von Wärmebrücken und Leckagen mit Thermografie-Aufnahmen und einer Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Verfahren) ergänzt werden.

Aus dem Beratungsbericht erfahren Sie:

Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse können Sie die notwendigen Entscheidungen treffen und die Ausführungsarbeiten in die Wege leiten. Wenn Sie sich für eine energetische Gebäudesanierung entschlossen haben, können wir für Sie auch die Planung, Ausschreibung und Bauleitung übernehmen - kompetent und preisgünstig.

Vor allem, wenn Sie ohnehin Renovierungen, Modernisierungen oder Umbauarbeiten durchführen möchten, sollten Sie die Chance nutzen, den Wärmeschutz Ihrer Immobilie zu verbessern, denn so erreichen Sie eine hohe Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen und können ab sofort auch Ihre laufenden Betriebskosten senken.

Energiegutachten, die den BAFA-Richtlinien entsprechen, werden vom Staat durch Zuschüsse gefördert. Die Förderung bezieht sich nur auf Wohngebäude, für die der Bauantrag bis zum 31.01.2002 gestellt wurde. Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% verändert worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.

Der Beratungsbericht wird Ihnen in einem Beratungsgespräch ausführlich erläutert.


(Einen Muster-Energieberatungsreport können Sie als pdf-Datei unter "Downloads/Energieberatungsreport" herunterladen. Die Richtlinien der Vor-Ort-Energieberatung finden Sie unter www.bafa.de )